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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 hier: Schlussbericht der Landesregierung

1. Der Ministerrat beschließt den Schlussbericht der Landesregierung im

Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2023.

2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag

erforderlichen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung

des jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.


Letzte Änderung
26.01.2026
Veröffentlicht am
26.01.2026
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