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Datensatz
Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 hier: Schlussbericht der Landesregierung
1. Der Ministerrat beschließt den Schlussbericht der Landesregierung im
Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2023.
2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag
erforderlichen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung
des jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.
- Letzte Änderung
- 22.01.2026
- Veröffentlicht am
- 22.01.2026
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung