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Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz
1. Der Ministerrat beschließt die anliegende „Dritte Anordnung zur Änderung der
Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz“.
2. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die am 16. Dezember 2025 beschlossene „Dritte
Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der
Landesregierung Rheinland-Pfalz“ dem Landtag zuzuleiten und nach Befassung
des Landtags alsbald die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu
veranlassen.
- Letzte Änderung
- 30.12.2025
- Veröffentlicht am
- 30.12.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
05.03.2026 23:19
Verfügbarkeit:
05.03.2026 23:19
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed