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Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz

1. Der Ministerrat beschließt die anliegende „Dritte Anordnung zur Änderung der

Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz“.

 

2. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die am 16. Dezember 2025 beschlossene „Dritte

Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der

Landesregierung Rheinland-Pfalz“ dem Landtag zuzuleiten und nach Befassung

des Landtags alsbald die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu

veranlassen.


Letzte Änderung
30.12.2025
Veröffentlicht am
30.12.2025
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